Artikel · 14. Oktober 2026

Lehrdiplome: Wann verlangt die EDK einen Sprachnachweis?

Nachweise, mögliche Fristverlängerungen und Grenzen.

Was die EDK grundsätzlich verlangt

Wer ein ausländisches Lehrdiplom in der Schweiz anerkennen lassen möchte, muss je nach Tätigkeit ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Die EDK nennt in ihren FAQ grundsätzlich ein offizielles Sprachdiplom auf Niveau C2 in einer Schweizer Landessprache. Die konkret verlangte Sprache und allfällige Besonderheiten hängen jedoch von Schulstufe, Unterrichtssprache, Fächern und anwendbarem Anerkennungsrecht ab. Eine pauschale C2-Regel für sämtliche schulischen Tätigkeiten wäre irreführend.

Welcher Sprachnachweis wird akzeptiert?

Entscheidend ist nicht bloss, dass jemand die Sprache im Alltag spricht. Die EDK verlangt regelmässig einen international anerkannten Nachweis, der die vier Kompetenzen Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen prüft. Zu den in den EDK-FAQ genannten Beispielen gehören Goethe-, telc-, Cambridge-, DELF/DALF-, CELI-, CILS-, PLIDA- oder DELE-Zertifikate. Ein im Ausland ausgestelltes anerkanntes Zertifikat kann genügen. Ein blosser Kursbesuch oder ein Online-Einstufungstest ersetzt den geforderten Nachweis nicht.

Kann man das Zertifikat später nachreichen?

Grundsätzlich müssen die Sprachnachweise bereits mit dem Anerkennungsgesuch eingereicht werden. Die EDK nennt besondere Fallgruppen, in denen eine Verlängerung der Einreichungsfrist um höchstens zwei Jahre möglich ist. Dazu gehören bestimmte Konstellationen mit EU-/EFTA- oder britischen Diplomen und Staatsangehörigkeiten sowie weitere klar umschriebene Fälle. Das ist keine allgemeine Zweijahresfrist für alle Bewerberinnen und Bewerber. Die Voraussetzungen sind anhand des aktuellen EDK-Merkblatts zu kontrollieren.

Sprache und Berufsberechtigung getrennt prüfen

Ein Sprachzertifikat ersetzt nicht die erforderliche Ausbildungsanerkennung und belegt auch nicht ohne Weiteres die volle Lehrberechtigung im Herkunftsland. Die EDK prüft insbesondere bestimmte Schulstufen und pädagogische Qualifikationen; für Lehrtätigkeiten in der Berufsbildung können andere Stellen und Regeln zuständig sein. Die Anforderungen sollten deshalb stets anhand der konkreten Zielstelle geprüft werden.

Ein praktisches Vorgehen

Prüfen Sie zuerst die richtige EDK-Anerkennungskategorie. Lesen Sie dann das aktuelle Merkblatt zu den Sprachkenntnissen und die Liste akzeptierter Sprachzeugnisse. Ist ein Nachreichen möglich, klären Sie die Bedingungen im Einzelfall und halten Sie Fristen schriftlich fest. Sorgen Sie gleichzeitig für vollständige Ausbildungsunterlagen: Ein bestandenes Sprachzertifikat allein führt nicht zur Anerkennung.

Offizielle Quellen

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Wichtig: Ein DELE-Zertifikat belegt Spanisch, nicht automatisch Deutsch, Französisch oder Italienisch. Der Nachweis muss die tatsächlich verlangte Sprache betreffen.

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Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung. Fristen und Rechtslage sind individuell zu prüfen.

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Allgemeine Information, keine Einzelfallberatung. Fristen und Rechtslage sind individuell zu prüfen. · 14. Oktober 2026