Kurz erklärt
Ein Beruf ist reglementiert, wenn Bundesrecht oder kantonales Recht für seine Ausübung eine bestimmte Qualifikation verlangt. Nicht jedes ausländische Diplom muss daher anerkannt werden. Massgebend ist die konkrete Tätigkeit, nicht bloss die Abschlussbezeichnung.
Die rechtliche Einordnung
Bei nicht reglementierten Tätigkeiten kann grundsätzlich der Arbeitgeber die Ausbildung beurteilen. Ein SBFI-Niveauausweis ordnet Niveau und Dauer ein, ist aber keine Berufsausübungsbewilligung und keine vollständige inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung.
Der nächste Schritt
Prüfen Sie die gewünschte Tätigkeit auf recognition.swiss und bei der zuständigen Stelle. Klären Sie getrennt, ob Diplomanerkennung, Registereintrag oder kantonale Berufsausübungsbewilligung erforderlich ist.
Der Unterschied im Alltag
Eine reglementierte Tätigkeit darf nur mit den gesetzlich verlangten Qualifikationen ausgeübt werden. Eine Stelle in der allgemeinen Unternehmensverwaltung ist daher anders zu beurteilen als eine gesetzlich geschützte Gesundheitsberufstätigkeit. Entscheidend sind die tatsächlich geplanten Aufgaben, die Stellung der handelnden Person und teilweise der Kanton. Die Berufsbezeichnung auf dem ausländischen Diplom allein genügt nicht, um die Anerkennungspflicht zu bestimmen.
Ein Beispiel und der nächste Schritt
Eine Bewerberin mit ausländischem Betriebswirtschaftsabschluss braucht für eine gewöhnliche nicht reglementierte Stelle in der Regel keine staatliche Anerkennung: Der Arbeitgeber beurteilt ihre Ausbildung. Wer hingegen eine reglementierte Gesundheitsleistung erbringen möchte, muss Anerkennung und gegebenenfalls kantonale Berufsausübungsbewilligung getrennt prüfen. Suchen Sie die konkrete Tätigkeit auf recognition.swiss, lesen Sie die Anforderungen der genannten Stelle und kontrollieren Sie, ob auch ein Registereintrag oder eine Bewilligung nötig ist.
Was häufig verwechselt wird
Ein Arbeitsvertrag ersetzt keine gesetzlich erforderliche Berufsqualifikation. Umgekehrt muss ein Diplom nicht allein deshalb anerkannt werden, weil es aus dem Ausland stammt. Eine freiwillige Niveaubestätigung beim SBFI hilft bei der Einordnung einer Ausbildung, verleiht aber keine Rechte, die für einen reglementierten Beruf vorbehalten sind.