Beruf und Tätigkeit zuerst bestimmen
In der Schweiz gibt es kein einheitliches Verfahren für sämtliche ausländischen Diplome. Klären Sie zunächst, ob die gewünschte berufliche Tätigkeit reglementiert ist und welche Behörde für den betreffenden Beruf zuständig ist.
Für nicht reglementierte Tätigkeiten ist eine förmliche Berufsanerkennung häufig nicht vorgeschrieben. Eine akademische Einstufung oder Niveaubestätigung ist eine andere Leistung und erteilt keine Berufsausübungsbewilligung.
Das anwendbare Anerkennungsrecht ermitteln
Für einschlägige EU-/EFTA-Sachverhalte können Anhang III des Freizügigkeitsabkommens und die darin übernommene Fassung der Richtlinie 2005/36/EG relevant sein. Für Drittstaatenqualifikationen und bestimmte Berufe gelten besondere bundes-, kantons- oder sektorrechtliche Voraussetzungen.
Art. 4 der Richtlinie betrifft die Wirkung einer rechtmässigen Anerkennung; Art. 13 Voraussetzungen des allgemeinen Systems und Art. 14 bestimmte Ausgleichsmassnahmen. Ein automatischer Anerkennungsanspruch darf daraus nicht ohne Prüfung des Einzelfalls abgeleitet werden.
Das Anerkennungsdossier vorbereiten
Dokumentieren Sie den erlernten Beruf, den Erwerbsstaat, Diplomaussteller, Ausbildungslänge und Inhalte sowie die vollständige Berufszulassung im Herkunftsstaat, soweit sie nach dem anwendbaren Recht relevant ist.
Weitere entscheidende Unterlagen können Berufserfahrung, zusätzliche Qualifikationen, Sprachzertifikate, beglaubigte Kopien und Übersetzungen sein. Prüfen Sie die verlangte Form direkt bei der zuständigen Stelle.
Nach dem Gesuch
Die Behörde kann Unterlagen nachfordern, die Anerkennung erteilen oder gegebenenfalls Ausgleichsmassnahmen verfügen. Ein ablehnender Entscheid muss im einschlägigen Rechtsmittelverfahren überprüft werden. Die Anerkennung eines Diploms und eine nachfolgende kantonale Berufsausübungsbewilligung sind getrennte Fragen.
Eine Dienstleistungsanfrage an diese Website gilt nicht als Einreichung eines Gesuchs bei der Behörde und wahrt keine amtlichen Fristen.