Leistungsumfang
- Prüfung von höchstens zwei konkret bezeichneten Rechtsfragen im vereinbarten Rahmen.
- Schriftliche, fokussierte rechtliche Einschätzung von bis zu zwei Seiten.
- Ergebnis und rechtliche oder verfahrensbezogene Handlungsmöglichkeiten im vereinbarten Umfang.
Umfang und Ausschlüsse
Vertiefte Recherchen, zusätzliche Fragen, neue Gesuche, Verhandlungen und Vertretung sind nicht eingeschlossen. Unterlagen und anwendbares Anerkennungsrecht werden nur im vereinbarten Umfang geprüft. Weitergehende Arbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Wann ist diese Leistung sinnvoll?
Etwa bei Fragen zur zuständigen Anerkennungsstelle, zur Bedeutung einer Ablehnung, zur Rechtfertigung von Ausgleichsmassnahmen oder zu möglichen Rechtsbehelfen. Diese Leistung umfasst weder die Einreichung eines Gesuchs noch die Erhebung einer Beschwerde.